Arbeitsdienst

Zur Instandhaltung der Tennisanlage ist durch die Mitglieder der Tennisabteilung ein Arbeitsdienst zu leisten. Die Hälfte der Arbeitsstunden muss dabei zu Saisonbeginn erbracht werden.

Termine für den Arbeitsdienst werden im Internet, im Pfarrbrief, im Veranstaltungskalender des Straubinger Tagblatts und im Tennisaushang bekannt gegeben.

Aktuell sind folgende Arbeitsstunden zu leisten:

– Herren (18 bis 60 Jahre) 6 Stunden

– Damen (18 bis 60 Jahre) 3 Stunden

– Ehepaare (18 bis 60 Jahre) 6 Stunden

– Jugendliche (15 bis 18 Jahre) 1,5 Stunden

 

Nichtgeleisteter Arbeitsdienst wird nach Abschluß der Saison mit 15,– Euro je Stunde berechnet und per Lastschrift eingezogen.

Einzelarbeitsdienste können nur nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter erfolgen.

– Die Vorstandschaft –